Neue Altersteilzeit "Für jung. Für alt. Für alle."
Die neue Altersteilzeit steht!

Unterwegs in Sachen Altersteilzeit
Vom 16. - 19. Juni waren Vertreter der IG Metall Jugend Ludwigsburg in Berlin. Sie folgten einer Einladung des Bundestagsabgeordneten Ulrich Maurer. Bei einem Treffen mit Maurer überreichten sie ihm ein T-Shirt der IG Metall Jugend Baden-Württemberg um ihre Forderung nach einer neuen Altersteilzeitregelung zu bekräftigen.
Bietigheimer und Ludwigsburger Aktionstag

Im Rahmen der Tarifauseinandersetzung für die "Neue Altersteilzeit" fand heute in Bietigheim ein Aktionstag statt. Insgesamt beteiligen sich über 1500 Beschäftigte und Auszubildende an den Aktionen.

Mit über 800 Teilnehmern zog die Demonstration dann auf den Bahnhofsvorplatz, um für die "Neue Altersteilzeit" zu werben. "Wir wollen und wir brauchen die Altersteilzeit", so die einhellige Meinung der Demoteilnehmer. Insgesamt beteiligen sich über 1500 Beschäftigte und Auszubildende an dem Bietigheimer Aktionstag. Besonders hervorgehoben wurde der Aspekt der Beschäftigungsbrücke. Flexibler Ausstieg im Alter und gleichzeitig Chancen für die Jugend. Die IG Metall Ludwigsburg wird auch weiterhin für die "Neue Altersteilzeit" werben.
In Ludwigsburg fand der Aktionstag am Donnerstag den 19. Juni statt. Insgesamt beteiligen sich über 1000 Beschäftigte und Auszubildende an den Aktionen.
Der Ludwigsburger Aktionstag für die "Neue Altersteilzeit war ein voller Erfolg. Die Demonstration begann um ca. 9:30. Ein Demozug startete bei Beru, der andere bei Getrag.
Frankfurt, 10. Juni 2008
Resolution des Beirats der IG Metall zur Tarifrunde Altersteilzeit
Seit über einem Monat verhandeln wir mit den Arbeitgebern der Metall- und Elektroindustrie über eine Anschlussregelung zur Altersteilzeit ab 2010. Auftaktverhandlungen in fast allen Tarifgebieten und vier Verhandlungen in Baden-Württemberg blieben ohne Ergebnis. Neben freiwilligen Modellen wollen die Arbeitgeber nach wie vor einen Anspruch auf Altersteilzeit auf besonders belastete Beschäftigte beschränken, für die noch weitere, sehr restriktive Ausschlusskriterien gelten sollen. Nach wie vor sollen Beschäftigte, die in Altersteilzeit gehen, diese zumindest zum Teil selbst bezahlen.
Der Beirat der IG Metall lehnt diese Vorstellungen als unzureichend ab. Die Vorstellungen der Arbeitgeber stehen sowohl den individuellen Bedürfnissen der Beschäftigten nach einem selbstbestimmten und flexiblen Altersausstieg als auch arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen entgegen. Die Menschen wollen auch nach 2010 gesund in Ruhestand gehen können. Der Arbeitsmarkt erfordert die Brückenfunktion der Altersteilzeit - jung für alt - auch nach 2010. Altersteilzeit muss beschäftigungswirksam bleiben.
Aus diesen Gründen unterstreichen wir unsere Forderung nach einer Anschlussregelung, die mindestens folgende Kriterien erfüllt:
Ältere Beschäftigte sollen grundsätzlich einen Anspruch auf Altersteilzeit haben. Der Anspruch soll nicht auf besonders belastete Beschäftigte beschränkt werden.
Beschäftigte sollen auch in Zukunft vor dem gesetzlichen Rentenalter flexibel aus dem Erwerbsleben ausscheiden können. Für Rentenabschläge soll es weiterhin einen Ausgleich geben. Altersteilzeit soll nicht nur für die letzten vier Jahre vor der abschlagsfreien Rente möglich sein.
Arbeitgeber sollen auch künftig die Bezüge und die Beiträge zur Rentenversicherung während der Altersteilzeit aufstocken.
Die Quote derer, die in einem Betrieb in Altersteilzeit gehen können, soll bei fünf Prozent der Belegschaft bleiben.
Fast 100.000 Metallerinnen und Metaller haben in den ersten Tagen nach Ende der Friedenspflicht mit Warnstreiks Druck für die Forderungen ihrer IG Metall gemacht. Seit gestern wissen wir: Für ein akzeptables Ergebnis müssen wir den Druck noch erhöhen. Der Beirat der IG Metall ruft deshalb die Metallerinnen und Metaller dazu auf, in den nächsten Tagen auch bundesweit aktiv zu werden - mit Warnstreiks und mit betrieblichen Protestaktionen. An die Große Koalition appelliert der Beirat der IG Metall, ein Ergebnis dadurch zu erleichtern, dass sie für Fälle beschäftigungswirksamer Umsetzung der Altersteilzeit die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit beibehält.
Die Arbeitgeber müssen sich bewegen
Wir sind hier! Wir sind laut...
...weil man uns die Zukunft klaut! Rund 1000 Jugendliche der IG Metall versammelten sich vor dem Verhandlungslokal in Böblingen.
Wie funktioniert Altersteilzeit in der ME-Industrie?
In der Metall- und Elektroindustrie bestehen seit 1997 Tarifverträge zur Altersteilzeit. Diese Tarifverträge regeln, dass, entsprechend den Bestimmungen des Altersteilzeit-gesetzes, Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen können. Der Regelfall der Altersteilzeit ist das sogenannte Blockmodell. Bei dieser Form der Altersteilzeit wird der Zeitraum von Beginn der Altersteilzeit bis zum Renteneintritt in zwei Phasen unterteilt:
1. Arbeitsphase
2. Freistellungsphase
Die Beschäftigten werden über die Gesamtdauer der Altersteilzeit als Teilzeitbeschäf-tigte behandelt und bezahlt. Die Arbeitszeit ist jedoch ungleichmäßig verteilt. Während der Dauer der Altersteilzeit erhalten die Beschäftigten nach den Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie ein Arbeitsentgelt, das der Hälfte des Arbeitsentgeltes eines Vollzeitbeschäftigten entspricht.
Zusätzlich erhalten sie einen sogenannten Aufstockungsbetrag in Höhe von mindes-tens 20 Prozent ihres Arbeitsentgeltes. Dieser Aufstockungsbetrag muss jedoch so sein, dass mindestens 82 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens erreicht werden.
Darüber hinaus werden auch die Rentenversicherungsbeiträge auf eine Höhe von 95 Prozent des Rentenversicherungsbeitrages eines Vollzeitbeschäftigten aufge-stockt.
Durch diese Aufstockung des Arbeitsentgeltes und die Aufstockung der Rentenversi-cherungsbeiträge kann gewährleistet werden, dass ein für die Beschäftigten sozial vertretbarer Übergang von der Arbeit in den Ruhestand erfolgt.
Altersteilzeit ist jedoch nicht nur ein Ausstiegsmodell für ältere Arbeitnehmer, sondern auch ein Einstiegsmodell für jüngere Beschäftigte ins Arbeitsleben. Die Aufstockungs-beträge der Bundesanstalt für Arbeit werden nämlich unter der Voraussetzung ge-zahlt, dass Arbeitslose oder jüngere Arbeitnehmer in ein Arbeitsverhältnis übernom-men werden. Ein Ende des Altersteilzeitmodells würde diese Beschäftigungsbrücke faktisch zerstören und zu enormen beschäftigungspolitischen Folgen führen.
Warum entsteht Handlungsbedarf?
Dieses Modell der Altersteilzeit wurde schrittweise durch Veränderung der gesetzli-chen Rahmenbedingungen unattraktiver. Diese Schritte bestanden darin, dass
1. die Rentenart „Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit" entfallen ist. Diese Rente konnte man mit dem 60. Lebensjahr beziehen.
2. das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wurde, was in Zukunft zu zusätzlichen Abschlägen bei der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Versicherungsjahre) führt.
3. die Förderung der Altersteilzeit - diese besteht in einer Erstattung von 20 Prozent der Aufstockung zum Arbeitsentgelt und einer Erstattung der zusätzlichen Rentenaufstockungsbeträge bis zu 90 Prozent des Rentenversiche
rungsbeitrages eines Vollzeitbeschäftigten - ab dem 1. Januar 2010 entfällt. Die von den Arbeitgebern zu erbringenden Aufstockungsbeträge bleiben aber steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Tarifverträge zur Altersteilzeit sind an das Schicksal der Fortführung der Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesanstalt für Arbeit gebunden. Mit Wegfall der Förderung der Altersteilzeit enden die Tarifverträge zum 31. Dezember 2009.
Für die Fortführung der Altersteilzeit sprechen aus Sicht der IG Metall demographi-sche und beschäftigungspolitische Gründe genauso wie zunehmende gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz.
Die Altersteilzeit ist als Altersübergangsmodell weiterhin erforderlich, um jüngeren Beschäftigten eine Chance zum Einstieg in das Berufsleben zu geben.
Die Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass der Anteil jüngerer Jahrgänge in der Gesamtbeschäftigtenzahl in der Metall- und Elektroindustrie erheblich gesunken ist.
- Im Jahr 1999 waren 37,6 Prozent der Beschäftigten unter 35. Im Jahr 2006
belief sich der Anteil nur noch auf 30,2 Prozent.
- Der Anteil der 45 bis 65-Jährigen stieg von 31,6 Prozent (1999) auf 37,4 Prozent (2006).
- Bei den 55 bis 65-Jährigen stieg der Anteilswert von 10,1 Prozent auf 11, 5 Prozent,
also um 1,4 Prozent-Punkte.
- Differenziert man den letztgenannten Altersjahrgangsbereich weiter, dann zeigt sich: 9,5 Prozent
(1999 neun Prozent) der Beschäftigten sind im Alter von 55 bis einschließlich 60 Jahre.
Zwei Prozent (1999 1,1 Prozent) sind im Alter von 61 bis 65 Jahre.
Würden die Tarifverträge zur Altersteilzeit ohne eine Nachfolgeregelung enden, so hätte dies die Konsequenz, dass sich die Altersstruktur der Betriebe der Metall- und Elektroindustrie in den kommenden Jahren weiter verschiebt, ohne dass jüngere Men-schen eingestellt würden.
Deshalb hat die IG Metall die Tarifverträge zur Altersteilzeit gekündigt um eine Anschlußregelung zu erreichen.
Was will die IG Metall?
Die IG Metall tritt für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein, insbesondere mit dem Ziel, alters- und alternsgerechtes Arbeiten zu fördern. Gleichwohl wird es not-wendig bleiben, Menschen einen flexiblen Übergang in die Rente unter vernünftigen Bedingungen zu ermöglichen.
Die Forderungen der IG Metall richten sich dabei einerseits an die Arbeitgeber, andererseits an die Politik. Von den Arbeitgebern fordert die IG Metall eine Anschlußregelung ab dem Jahr 2010. Bis zum 31. Dezember 2009 sollen die bestehenden Regelungen zur Altersteilzeit fortgeführt werden (Nachwirkung, sofern keine andere Rege-lung getroffen wird). Von der Politik erwartet die IG Metall, dass die Förderung der Altersteilzeit aufrecht erhalten und die Fehlentscheidungen zur Heraufsetzung des Rentenalters auf das 67. Lebensjahr korrigiert wird.