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Die Lehre aus Weimar: Gründung von Einheitsgewerkschaften

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zogen die Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland ihre Lehren aus der Spaltung der Arbeiterbewegung nach dem Ersten Weltkrieg und ihren tragischen Folgen. Sie gründeten deshalb ab 1945 ihre Vertretungen als Einheitsgewerkschaften neu. Im Jahr 1949 wurde dann der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachverband der Einzelgewerkschaften mit Sitz in Düsseldorf neu gegründet. 1951 wurde die Montanmitbestimmung als Gesetz verabschiedet. Hatten die Gewerkschaften dies noch unterstützt und durch ihren Druck mit herbeigeführt, so übten sie – vergeblich – massiven Druck gegen das im Folgejahr verabschiedete Betriebverfassungsgesetz aus, das die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ihrer Meinung nach nicht genügend berücksichtigte. In der Deutschen Demokratischen Republik wurde der 1. Mai ebenfalls gefeiert. Als einziger Feiertag neben dem 7. Oktober (Gründung der DDR) hatte er als »Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen« den Rang eines Staatsfeiertags mit militärischen Aufmärschen.