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Negativliste legal

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07.04.2008
Das Autohaus Kaps GmbH scheiterte am Freitag mit einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart. Das Autohaus aus Korntal wollte so von der Negativliste gestreichen werden.

"Von der Negativliste werden Arbeitgeber nur gestrichen, wenn sie die sozialen Mindeststandards der Tarifverträge garantieren", so Matthias Fuchs, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Ludwigsburg. Das ist nach Ansicht der IG Metall nur der Fall, wenn sie in die Tarifgemeinschaft eintreten oder einen Anerkennungstarifvertrag abschließen.
Die IG Metall sieht sich in ihrer Strategie bestätigt. "Wir nennen die Tarifflüchtlinge beim Namen. Die Verbraucher sollen wissen, ob in ihrem Kfz-Betrieb die sozialen Mindeststandards der Tarifverträge garantiert werden oder nicht", so Fuchs weiter. Für die Beschäftigten im Kfz-Handwerk und ihre Familien hat es nach Ansicht der IG Metall fatale Auswirkungen, wenn sich immer mehr Kfz-Betriebe aus dem Tarifvertrag verabschieden. Eine Abwärtsspirale wäre die Folge.
Daher hat die IG Metall Ludwigsburg eine Kampagnenseite im Internet geschaltet, auf der man die Negativliste sowie weitere Informationen herunterladen kann. Die Internetadresse lautet www.faire-kfz-betriebe.de. Jetzt plant die IG Metall Ludwigsburg, die Negativliste auch in Anzeigen zu veröffentlichen.
"Wenn alle Betriebe in den neuen Tarifverband eintreten wäre die Negativliste sofort überflüssig. Das wäre für alle Beteiligten das Beste", so Matthias Fuchs.
In der aktuellen Tarifauseinandersetzung fordert die IG Metall die Fortgeltung aller bisherigen Tarifverträge Baden-Württemberg. Außerdem will die Gewerkschaft 5 Prozent mehr Entgelt für Beschäftigten des Kfz-Handwerks durchsetzen.


Anhang:

Negativliste
Negativliste
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Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart
Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart
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Zeitungsbericht LKZ
Zeitungsbericht LKZ
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Letzte Änderung: 04.07.2008 - 12:31 Uhr