Geieinigt haben sich die Verhandlungspartner auf einen Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit", der den 700.000 Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen bietet, die Übernahme der Ausgebildeten verbessert. Außerdem gibt es mehr Geld und eine Regelung, die einen verbindlichen Rahmen für eine Qualifizierungsteilzeit regelt.
Mit dem Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit" haben die Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie nun ein hervorragendes Instrument in der Hand, um die Krise ohne Kündigungen zu überwinden. Der Tarifvertrag wird in Betrieben angewandt, die seit mindestens zwölf Monaten kurzarbeiten, her gibt er für weitere zwölf Monate Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.
Oliver Burkhard, IG Metall-Bezirksleiter in Nordrhein-Westfalen sagte: "Wir wollten ein Job-Paket, wir haben es erreicht. Wir wollten mehr Geld. Auch das haben wir erreicht. Mit Einmalzahlung und ordentlicher Prozenterhöhung sichern wir Einkommen. Wir wollten Beschäftigungssicherung, wir haben sie bekommen. Mit unserem neuen Modell ist klar: In dieser Krise muss niemand gekündigt werden. Denn unser neuer Tarifvertrag ?Zukunft in Arbeit? macht Kurzarbeit attraktiv und schafft ein Anschlussstück, um das Tal dieser Krise ohne Kündigungen zu überwinden. Die Unternehmen haben jetzt hervorragende Instrumente, um Arbeitsausfall bis Mitte 2012 abzufedern. In allen Betrieben, die den Tarifvertrag "Zukunft in Arbeit" anwenden, schützen wir damit die Beschäftigten für mindestens zwölf Monate vor Kündigungen."
In der ersten Phase der neuen tariflichen Kurzarbeit von mindestens sechs Monaten wird die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet. Dadurch steigt das Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig mindern sich Kurzarbeitskosten für den Arbeitgeber, denn er muss bei Kurzarbeit nur noch anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld für geleistete Arbeitszeit zahlen.
In einer zweiten Phase von weiteren sechs Monaten kann die Arbeitszeit von 35 auf 28 Stunden abgesenkt werden. Bereits ab der 31. Stunde gibt es einen teilweisen Entgeltausgleich. Bei 28 Stunden Arbeitszeit sind 29,5 Stunden zu bezahlen.
Die Vereinbarung zur Entgelterhöhung hat zwei Komponenten
Für Mai 2010 bis März 2011 gibt es eine Einmalzahlung in Höhe von 320 Euro. Auszubildende erhalten 120 Euro. Die Auszahlung kann in zwei Teilbeträgen jeweils zum 01.05.2010 und 01.12.2010 erfolgen.
Zum 01.04.2011 kommt eine Entgelterhöhung von 2,7 Prozent hinzu. Diese kann auch zwei Monate vorgezogen, oder um zwei Monate nach hinten verschoben werden.
Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit von 23 Monaten bis zum 31.03.2012.
Auch die Übernahme der Ausgebildeten wurde verbessert. Burkhard: "Wir wollten die Übernahme der Ausgebildeten verbessern. Wir wollten eine gute Regelung für junge Menschen. Wir haben beides erreicht. Mit unserer Vereinbarung zur Übernahme schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass jede und jeder Ausgebildete die Zwölf-Monatschance erhält. Wir haben den bisherigen Übernahmeanspruch deutlich klarer gefasst und verbindlicher gemacht."
Ganz neu eingeführt wird ein Tarifvertrag "Zukunft in Bildung". Damit entsteht ein verbindlicher Rahmen für die neue Qualifizierungsteilzeit. Ähnlich wie bei der Altersteilzeit wird es künftig möglich sein, geblockte Qualifizierungszeiten zu nutzen - unter Fortzahlung der Bezüge und mit Arbeitsphasen verbunden. Zwei Jahre mit zwei Dritteln des Entgelts zu arbeiten, schafft die Möglichkeit, ein Jahr beispielsweise zur Meisterschule zu gehen oder sich zur Fremdsprachenkorrespondentin weiterzubilden und in dieser Zeit weiterhin Einkommen zu haben. Künftig erhalten Auszubildende die Chance, einmal während ihrer Ausbildungszeit an einer Qualifizierungswoche zu verschiedenen Themen teilzunehmen.
