Tariferfolge
Hinter jedem Erfolg, den die IG Metall in der Vergangenheit erreicht hat, steht ein zäher Kampf - manchmal ging es nicht ohne Streik. Die folgende Chronik gibt einen kurzen Überblick.
1956
Die Arbeitszeit wird von 48 auf 45 Stunden verkürzt. Für die Arbeitszeitverkürzung gibt es einen Lohnausgleich von 6,5 Prozent.
1957
Nach 16 Wochen endet in Schleswig-Holstein der Streik um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Arbeiter.
1959
Die Arbeitszeit wird von 45 auf 44 Stunden in der Woche verkürzt mit 2,3 Prozent Lohnausgleich.
1960
Es gibt 8,5 Prozent mehr Lohn und Gehalt.
1962
Die Arbeitszeit wird auf 42,5 Stunden verkürzt. Lohnausgleich 3,5 Prozent. Der Urlaub wird um drei bis sechs Tage verlängert (die Urlaubsdauer richtet sich nicht mehr nach der Betriebszugehörigkeit, sondern nach dem Lebensalter).
1964
Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 41,5 Stunden verkürzt. Drei Prozent Lohnausgleich. Der Urlaub verlängert sich um ein bis zwei Tage.
1965
Es gibt drei Prozent mehr Lohn und Gehalt und ein zusätzliches Urlaubsgeld von 30 Prozent.
1967
Die 40-Stunden-Woche wird eingeführt. Es gibt 1,9 Prozent mehr Lohn und Gehalt und 3,1 Prozent Lohnausgleich für die Arbeitszeitverkürzung.
1968
Die IG Metall handelt ein Rationalisierungsschutzabkommen aus.
1969
Im Frühjahr gibt es drei Prozent, im Herbst noch einmal acht Prozent mehr Lohn und Gehalt. Tarifverträge über den Schutz von Vertrauensleuten und Jugendvertretern werden abgeschlossen.
1970
Es gibt durchschnittlich 15,3 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Der Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen von 26 Mark je Monat (Auszubildende 13 Mark) wird abgeschlossen. Mehr Urlaub durch Nichtanrechnung des freien Sonnabends.
1972
Das 13. Monatseinkommen wird abgesichert (zehn bis 30 Prozent je nach Betriebszugehörigkeit). Der Urlaub wird um ein bis zwei Tage verlängert.
1973
Verdienstsicherung und Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer. Die Zahlung von Kontoführungsgebühren wird vereinbart.
1974
Das 13. Monatseinkommen wird auf zehn bis 40 Prozent je nach Betriebszugehörigkeit und das zusätzliche Urlaubsgeld auf 50 Prozent erhöht, der Urlaub um zwei Tage verlängert.
1976
Die vermögenswirksamen Leistungen werden auf 39 Mark erhöht (Auszubildende 19,50 Mark).
1977
Das 13. Monatseinkommen wird auf 20 bis 50 Prozent erhöht.
1978
In Nordrhein-Westfalen streiken die Stahlarbeiter sechs Wochen für die Einführung der 35-Stunden-Woche. Als Kompromiss gibt es sechs Wochen Urlaub.
1979
Auch in der verarbeitenden Industrie wird der Urlaub nach einem Stufenplan verlängert mit dem Ziel: 30 Tage für alle.
1980
Die vermögenswirksamen Leistungen erhöhen sich auf 52 Mark (Auszubildende 26 Mark).
1981
Alle über 25jährigen erhalten 30 Tage Urlaub.
1982
Auch der Urlaub für die 18- bis 25jährigen wird auf 30 Tage verlängert.
1983
Alle Arbeitnehmer in der Metallindustrie (auch die unter 18jährigen) haben jetzt 30 Tage Urlaub.
1984
Streik in Nordwürttemberg/Nordbaden und Hessen um die Einführung der 35-Stunden-Woche. In allen Tarifgebieten gibt es Tarifverträge zum Vorruhestand.
1985
Die wöchentliche Arbeitszeit wird auf 38,5 Stunden verkürzt (3,9 Prozent Lohnausgleich).
1987
Es gibt 3,7 Prozent mehr Lohn und Gehalt. Es wird vereinbart, die wöchentliche Arbeitszeit zum 1. April 1988 auf 37,5 und zum 1. April 1989 auf 37 Stunden zu verkürzen mit vollem Lohnausgleich.
1990
Die wöchentliche Arbeitszeit wird ab l. April 1993 auf 36 Stunden verkürzt. Ab Oktober 1995 soll für die gesamte Metallindustrie die 35-Stunden-Woche gelten bei vollem Lohnausgleich. Alle Auszubildenden haben ab 1990 die 37-Stunden-Woche - die weiteren Arbeitszeitverkürzungen gelten auch für sie.
1991
In den neuen Bundesländern sollen tarifliche Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen sowie Sonderzahlungen in jährlichen Stufen bis 1994 auf West-Niveau angehoben werden. Die Arbeitszeit wird in zwei Stufen bis 1996 auf 38 Stunden verkürzt. Ab 1995 gibt es 50 Prozent Urlaubsgeld und ab 1996 30 Tage Urlaub.
1993
Die Arbeitgeber kündigen widerrechtlich die laufenden Tarifverträge in den neuen Bundesländern. Nach zwei beziehungsweise drei Wochen Streik in der Metallindustrie von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Stahlindustrie wird ein neuer Stufenplan abgeschlossen, der eine Angleichung der Einkommen in Stufen bis zum 1. Juli 1996 vorsieht.
1994
Die IG Metall schließt den Tarifvertrag über beschäftigungssichernde Maßnahmen ab. Die Arbeitgeber verpflichten sich, Ausgebildete zu übernehmen. Die Tarifverträge über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden wieder in Kraft gesetzt und die Einkommen ab I. Juni um zwei Prozent erhöht. Diese Erhöhung wird durch eine einmalige zehnprozentige Kürzung der Sonderzahlung kompensiert. Die durch die Arbeitgeber gekündigten Urlaubsbestimmungen werden unverändert wieder in Kraft gesetzt.
1995
In einem zweiwöchigen Streik setzen die bayerischen Metallerinnen und Metaller eine Einkommenserhöhung von 3,4 Prozent vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 1995 durch. Von 1. November 1995 bis zum 31. Dezember 1996 werden noch einmal 3,6 Prozent draufgepackt. Für Januar bis April 1995 gibt es eine Pauschale von 152,50 Mark je Monat. Die 35-Stunden-Woche tritt zum l. Oktober bei vollem Lohnausgleich in Kraft.
1996
In großen Protestdemonstrationen erreichen die Metallarbeitnehmer, dass die 100prozentige Lohnfortzahlung für Kranke durch Tarifverträge gesichert bleibt. Das Gesetz war verschlechtert worden.
1997
Tarifvertrag zur Altersteilzeit: Per freiwilliger Betriebsvereinbarung können Arbeitnehmer der Metallindustrie mit 55 in Altersteilzeit gehen - mit 82 Prozent Einkommen und 95 Prozent Rentenbeitrag.
1998
Altersteilzeit auch in der Stahlindustrie. Azubis im Stahl und Teilen der Metallindustrie werden 12 statt 6 Monate übernommen. Metallindustrie Niedersachsen: Arbeitnehmer bekommen steuerfreie Prämien, wenn sie zu Gunsten neuer Jobs die Arbeitszeit verkürzen.
1999
"Ende der Bescheidenheit": Es gibt kräftig mehr Geld. Die Einkommen in ostdeutscher Textilreinigung und -industrie werden weiter an das West-Niveau angeglichen. In der Textil- und Bekleidungsindustrie wird bei Krankheit wieder der volle Lohn gezahlt. Tarifvertrag für die 7000 Adecco-Zeitarbeiter auf der Expo 2000 in Hannover.
2000
Alte und neue Bundesländer
Metall- und Elektroindustrie: Tarifvertrag zur Beschäftigungsbrücke zwischen Jung und Alt mit Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate. Für März und April Pauschale von 330 DM. Ab Mai Erhöhung der Löhne und Gehälter um 3 %, ab Mai 2001 um weitere 2,1 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 3 %.
Fortschreibung des Tarifvertrages vermögenswirksame Leistungen in den alten Bundesländern für 5 Jahre und stufenweise Einführung in den neuen Bundesländern.
Alte Bundesländer
Textil- und Bekleidungsindustrie: Tarifvertrag zur Altersteilzeit, Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate.
Ab September Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 2,4 %, ab September 2001 um weitere 2,4 %.
Aufhebung der Abzüge bei der Jahressonderzahlung.
Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes ab 2001 um 4,8 %.
Holz und Kunststoff verarbeitende und holzbearbeitende Industrie: Flächendeckende Tarifverträge zur Beschäftigungsbrücke mit Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Übernahme der Ausgebildeten für 12 Monate ab Mai 2002.
Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,5 % beginnend mit dem 1. April 2000, ab Mai 2001 um weitere 2,5 %.
2001
Metall- und Elektroindustrie, Holz und Kunststoff verarbeitende und holzbearbeitende Industrie: Abschluss Tarifvertrag Entgeltumwandlung zur Altersversorgung. Bildung einer gemeinsamen Einrichtung von IG Metall und Gesamtmetall zur überbetrieblichen Altersversorgung "MetallRente".
2002
Nach Streik in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg und Berlin/Brandenburg: Für Mai Pauschale von 120 Euro, Auszubildende 28, 30, 33 bzw. 35 Euro je Ausbildungsjahr. Erhöhung der Entgelttabellen ab 1. Juni um 3,1 % plus 0,9 % ERA-Strukturkomponente (4 % im Volumen), ab 1. Juni 2003 um weitere 2,6 % plus 0,5 % ERA-Strukturkomponente (3,1 % im Volumen).
Vereinbarung von Eckpunkten und einer verbindlichen Zeitplanung für einen gemeinsamen Entgeltrahmentarifvertrag.
Holzbearbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai um 2,9 %. Für April Pauschale von 50 Euro. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. April um 27 Euro.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni um 3 %. Für Mai Pauschale von 25 Euro, Auszubildende 20 Euro.
Alte Bundesländer
Textil- und Bekleidungsindustrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Oktober um 3 %, ab 1. Dezember 2003 um weitere 2,7 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. Dezember um 30 Euro einheitlich.
2003
Holzbearbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Mai um 2,2 %. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 15 Euro je Ausbildungsjahr.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Juli um 2,5 %. Für April, Mai und Juni Pauschale von 150 Euro. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. April um 25 Euro.
Metall- und Elektroindustrie: Erhöhung der Entgelttabellen ab 1. März 2004 um 1,5 % plus 0,7 % ERA-Strukturkomponente (2,2 % im Volumen) und ab 1. März 2005 um weitere 2 % plus 0,7 % ERAStrukturkomponente (2,7 % im Volumen).
Abschluss eines Tarifvertrages zur Wettbewerbsfähigkeit und Standortsicherung - "Pforzheimer-Vereinbarung".
2004
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni um 1,5 %. Für April und Mai Pauschale von 30 Euro.
Holzbearbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne und Gehälter ab 1. Juni 2004 um 1,5 %, ab 1. März 2005 um weitere 1,5 %. Für März, April und Mai 2004 Pauschale von 100 Euro. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. März 2004 um 11 Euro, ab 1. März 2005 um weitere 11 Euro.
Alte Bundesländer
Textil- und Bekleidungsindustrie: Erhöhung des Urlaubsgeldes um 5,7 %.
Für 2005 vier Einmalzahlungen von je 108 Euro, Auszubildende je 50 Euro.
Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Januar 2006 um 1,8 %.
Abschluss eines Tarifvertrages zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.
2005
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen ab 1. Mai um 1,54 %.
Neue Bundesländer
Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Oktober 2005, Januar, April und Juli 2006 je eine Einmalzahlung von 100 Euro.
Auszubildende erhalten 50 Euro. Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2006 um 1,8 %. Laufzeit bis 31. März 2007.
Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes um 30 Euro.
Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis zum 31. Dezember 2007. Zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Altersvorsorge um 100 Euro auf 230 Euro.
2006
Metall- und Elektroindustrie: Für März bis Mai Einmalzahlung von 310 Euro (Möglichkeit des Betriebes - abhängig von der wirtschaftlichen Lage - Reduzierung bis auf Null oder Erhöhung bis auf das Doppelte), Auszubildende Einmalzahlung von 90 Euro. Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2006 um 3 %. Laufzeit bis 31. März 2007.
Abschluss eines Tarifvertrages zu altersvorsorgungswirksamen Leistungen (TV AVWL). Laufzeit bis 31. Dezember 2012.
Abschluss Qualifizierungstarifvertrag. Laufzeit bis 31. Dezember 2010.
Fortführung des Tarifvertrages Lohnrahmen II mit Änderungen im Tarifgebiet Nordwürttemberg/Nordbaden. Laufzeit bis 29. Februar 2008.
Alte Bundesländer
Textil- und Bekleidungsindustrie: Für Mai bis Oktober Einmalzahlung je 170 Euro (Möglichkeit des Betriebes - abhängig von der wirtschaftlichen Lage - Verschiebung, Reduzierung mit zwingender Beschäftigungssicherung oder Doppelung), Auszubildende Einmalzahlung 2 x 85 Euro.
Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. November 2006 um 2,5 %, ab 1. Mai 2007 um weitere 2 %.
Tarifvertrag über zusätzliches Urlaubsgeld und betriebliche Sonderzahlungen bleibt unverändert in Kraft.
Tarifvertrag zur Altersteilzeit wird verlängert. Laufzeit bis 29. Februar 2008.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Für Juni bis Oktober 2006 Einmalzahlung von 350 Euro für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Durch eine freiwillige Betriebsvereinbarung kann aus wirtschaftlichen Gründen davon abgewichen werden (Reduzierung bis auf Null oder Erhöhung auf das Doppelte). Bei Wegfall der Einmalzahlung muss eine Beschäftigungszusage gegeben werden. Ist das nicht der Fall, gilt die tariflich vereinbarte Einmalzahlung.
Erhöhung der Entgelte ab 1. November 2006 um 2,5 %. Laufzeit bis 30. April 2007. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 1. August 2006 um 2,5 %. Laufzeit bis 31. Juli 2007.
2007
Neue Bundesländer
Textil- und Bekleidungsindustrie: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2007 um 3 %, ab 1. Juli 2008 um weitere 2,7 %. Laufzeit bis 31. März 2009.
Erhöhung des zusätzlichen Urlaubsgeldes auf 263 Euro für 2007 und auf 270 Euro für 2008.
Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis zum 31. März 2009.
Metall- und Elektroindustrie: Für April und Mai 2007 Einmalzahlung von 400 Euro, Auszubildende Einmalzahlung von 125 Euro.
Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juni 2007 um 4,1 %, ab 1. Juni 2008 um weitere 1,7 %.
Möglichkeit, diese Stufe durch freiwillige Betriebsvereinbarung max. vier Monate (bis spätestens 1. Oktober 2008) nach hinten zu verschieben.
Für Juni bis Oktober 2008 Einmalzahlung von 0,7 %. Möglichkeit durch freiwillige Betriebsvereinbarung bis spätestens zum 1. Oktober 2008 zu verschieben, dadurch reduziert sich der Betrag entsprechend. Laufzeit bis 31. Oktober 2008.
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie: Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen ab 1. Juli 2007 um 3,6 %, ab 1. August 2008 um weitere 2,5 %. Für April bis Juni 2007 Einmalzahlung von 300 Euro, für Mai bis Juli 2008 Einmalzahlung von 345 Euro.
Möglichkeit der Betriebsparteien durch freiwillige Betriebsvereinbarung, die Einmalzahlung aus wirtschaftlichen Gründen bis auf Null zu reduzieren oder bis auf das Doppelte zu erhöhen. Kommt keine freiwillige Betriebsvereinbarung zustande, gilt die tariflich vereinbarte Einmalzahlung.