Einheits- versus Richtungsgewerkschaft
Einheits- versus Richtungsgewerkschaft
Einheitsgewerkschaft
Unter einer Einheitsgewerkschaft versteht man eine Gewerkschaft, die für alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf deren politische oder weltanschauliche Überzeugung gewerkschaftliche Heimat sein kann. Voraussetzung dafür ist eine strenge Neutralität dieser Gewerkschaft in politisch-weltanschaulichen Fragen und die tolerante Berücksichtigung aller vorhandenen weltanschaulich-politischen Strömungen in Leitungsgremien und bei inner- bzw. außergewerkschaftlichen Wahlen.
Der DGB sieht sich „seit seiner Gründung 1949 […] dem Prinzip der Einheitsgewerkschaft verpflichtet: […] pluralistisch und unabhängig, aber keineswegs politisch neutral“.
(http://www.dgb.de/dgb/index_html 19.09.2008)
Richtungsgewerkschaft
Eine Richtungsgewerkschaft ist eine Gewerkschaft, die sich einer weltanschaulichen oder politischen Richtung verpflichtet fühlt. Man unterscheidet im Wesentlichen kommunistische, sozialistische, christliche und liberale Gewerkschaften.
In Europa haben sich Richtungsgewerkschaften mit Gründung ab Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum heutigen Tag als dominierende Gewerkschaftsorganisation erhalten. Eine gewisse Ausnahme stellte der Versuch einer Einheitsgewerkschaft nach dem II. Weltkrieg in Deutschland (DGB) und in Österreich (ÖGB) dar.
Richtungsgewerkschaften vertreten die Überzeugung, dass gewerkschaftliche Arbeit nicht wertneutral erfolgen könne, sondern zutiefst wertbezogen sei. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf das breite Spektrum gewerkschaftlicher Arbeit und Einflussnahme (Familienpolitik, gerechter Lohn, soziale Gerechtigkeit, Mitbestimmung durch den Einzelnen oder mittels kollektiver Modelle u. v. a. m.). Hierbei gäbe es je nach Weltanschauung grundverschiedene Lösungsansätze.
In anderen Ländern (z. B. Schweiz, Frankreich, Belgien und NL) finden sich trotz unterschiedlicher Auffassungen in Einzelfragen die verschiedenen Gewerkschaften auch zu gemeinsamen Aktionen zusammen.